Förderungen
Österreich
Arbeitsmarktservice AMS
Im Rahmen der Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF wird die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen gefördert. Gefördert werden Frauen ohne Matura unter 45 Jahren, WiedereinsteigerInnen und Frauen und Männer ab 45 Jahren, die in einem vollversicherungspflichtigen Dienstverhältnis beschäftigt sind oder sich in Elternkarenz befinden. Mit der Beihilfe werden 2/3 der Kursgebühren gefördert, bei Frauen ab 45 Jahren 3/4 der Kursgebühren.
Zu weiteren Einzelheiten und Ihrer persönlichen Situation setzen Sie sich bitte direkt mit dem AMS in Verbindung.
Lohn– und Einkommensteuer
Die Kosten für Bildung lassen sich in den meisten Fällen im Rahmen der Einkommensteuererklärung absetzen. So sind Werbungskosten eines Arbeitsnehmers die Aufwendungen oder Ausgaben, die beruflich veranlasst sind. Sie stehen also in unmittelbarem Zusammenhang mit einer nichtselbständigen Tätigkeit. Dazu zählen auch Ausbildungs- und Fortbildungskosten, wenn sie im Zusammenhang mit einer zum aktuell ausgeübten Beruf verwandten Tätigkeit oder zur Verbesserung von Kenntnissen und Fähigkeiten in Ausübung einer beruflichen Tätigkeit dienen. Sprachausbildungen konkret sind abzugsfähig, wenn Sie die Sprache im Beruf benötigen.
Die Möglichkeiten hängen grundsätzlich sehr individuell vom Einzelfall ab. Deshalb sollten Sie vorher mit Ihrem Steuerberater sprechen.
Arbeitgeber
Haben Sie schon mit Ihrem Arbeitgeber gesprochen, ob er Sie in Ihrer Weiterbildung unterstützt?
Deutschland
Einkommensteuer
Die Kosten für Bildung lassen sich in den meisten Fällen im Rahmen der Einkommensteuererklärung absetzen. Dabei wird vor allem zwischen Ausbildung in einem nicht ausgeübten Beruf und Weiterbildung in einem ausgeübten Beruf unterschieden. Die Kosten für Ausbildung in einem nicht ausgeübten Beruf können in der Regel als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Weiterbildungs – und Fortbildungskosten, die der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen dienen, können als Werbungskosten abgesetzt werden. Die Möglichkeiten hängen sehr individuell vom Einzelfall ab. Deshalb sollten Sie mit Ihrem Steuerberater sprechen.
Arbeitsamt
Setzen Sie sich mit Ihrem Arbeitsamt in Verbindung, um die vielfältigen Möglichkeiten über berufliche Weiterbildung und Trainingsmaßnahmen mit den entsprechenden finanziellen Förderungen, insbesondere für Arbeitnehmer vorher abzuklären.
Arbeitgeber
Haben Sie schon mit Ihrem Arbeitgeber gesprochen, ob er Sie in Ihrer Weiterbildung unterstützt?